Nachweis für den Beratungsbesuch gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegegrad 1: Berechtigt zu zwei kostenfreien Pflegeberatungen pro Jahr. Bei Bedarf wird ein Antrag auf Höherstufung eingereicht.
Pflegegrad 2 & 3: Verpflichtet, zweimal im Jahr die kostenlose Pflichtberatung durchzuführen.
Pflegegrad 4 & 5: Verpflichtet, viermal im Jahr die kostenlose Pflichtberatung durchzuführen.

Die Pflicht zur Teilnahme an der Beratung gemäß §37.3 SGB XI besteht für alle Personen ab Pflegegrad 2, die zu Hause betreut werden und Pflegegeld erhalten. Diese Beratung ist für Sie kostenfrei und wird von der Pflegekasse übernommen.

In der Pflichtberatung werden individuelle Bedürfnisse und Einschränkungen besprochen und dokumentiert.

Falls Sie der Verpflichtung zur Teilnahme an der Beratung gemäß §37.3 SGB XI nicht nachkommen, könnte dies dazu führen, dass das Pflegegeld eingestellt wird. Eine Ausnahme besteht lediglich, wenn die Pflege von einem Pflegedienst übernommen wird; in diesem Fall entfällt die Verpflichtung zur Beratung.

Gerne sprechen Sie uns auch an, wenn Ihre gewünschte Leistung über die oben genannten hinausgeht. Wir sind für Sie da.

Unsere Leistungen


Beratungsbesuch gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI

Wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben, sind Sie verpflichtet, ein regelmäßiges Gespräch zu absolvieren. Finden Sie heraus, wie wir Ihnen helfen können.

Mehr erfahren

Ambulante Betreuungsleistungen

Unser Service bietet mehr als Hilfe: Wir sind da, um unseren Kunden Wertschätzung und Freude im Alltag zu vermitteln.

Mehr erfahren

Unterstützung bei der Haushaltsführung

Durch unsere Leistungen bleibt Ihr gewohntes Umfeld Ihr Zuhause. Wir möchten Sie auch noch da unterstützen, wo andere aufhören.

Mehr erfahren